Konrad-Schuster Biwak
Nutzungs- und Benutzungsordnung Konrad-Schuster-Biwak im Karwendel
Das Konrad Schuster Biwak (benannt nach dem Gründer der Alpinen Gesellschaft Gipfelstürmer) wurde im Karwendel unterhalb der Lalidererspitze von der Alpinen Gesellschaft Gipfelstürmer, Innsbruck (gegründet 1911) vor 50 Jahren, im Oktober 1971, errichtet. Die Idee entstand aus der Notwendigkeit eine Schutzmöglichkeit sowohl für die Kletterer in den Lalidererwänden als auch als Stützpunkt für Bergrettungs- und Einsatzkräfte bei möglichen Notfällen und Einsätzen zu dienen. Klarerweise erwies sich das Biwak in all den Jahren auch als willkommene Unterkunft für Bergsteiger, welche nach langer und schwieriger Kletterei wetter- oder tageszeitlich bedingt den langen Weg ins Tal oder zu den umliegenden Schutzhütten nicht mehr antreten konnten.
Nun ist es in den letzten Jahren geradezu Mode geworden, das Laliderer Biwak als Ziel auszuwählen, um dort eine romantische Nacht zu verbringen und am nächsten Tag wieder abzusteigen. Es ist höchst an der Zeit öffentlich klar zu machen, dass es sich beim Laliderer Biwak um einen Notfall-Stützpunkt handelt, der nur genützt werden sollte, wenn es einen der oben genannten Gründe dafür gibt. Das Erreichen eines Biwaks zum Selbstzweck ohne alpinistischen Hintergrund (Klettertour, Überschreitungen) ist eindeutig abzulehnen.
Not-Biwakschachteln sind keine frei zugänglichen Selbstversorgerhütten und daher ist ein geplanter Aufenthalt nicht im Sinne der vorgesehenen Nutzung der Errichter und Erhalter des Konrad Schuster Biwaks.
Das Konrad Schuster Biwak liegt mitten im Naturschutzgebiet Karwendel. Die zunehmend zweckentfremdete Nutzung ist auch aus Sicht des Naturschutzes äußerst problematisch. Die Anhäufung von Müll, die Störung von zahlreichen Wildtieren durch Lärm und die generelle Belastung der alpinen Flora und Fauna sind für den Naturpark Karwendel nicht weiter tragbar.
Wir, die Alpine Gesellschaft Gipfelstürmer Innsbruck, der Alpenverein Innsbruck und die Verwaltung des Naturparks Karwendel appellieren eindringlich, das Konrad Schuster Biwak, welches mit großem Aufwand instand gehalten wird um den Zweck der Notunterkunft zu erfüllen, nur widmungsgemäß zur Übernachtung zu nutzen.
Mit dieser Kundmachung wollen wir ein ordentliches und maßgerechtes Bewusstsein zur Nutzung des Biwaks erreichen.
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